Lexikon -Folgeschäden an Aggregaten durch Kurzschlüsse

Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Eingeschlossen sind die dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser). Der Ersatz von Aggregatschäden ist auf einen Betrag(z.B. 3.000€) je Schadenereignis begrenzt.
Es kann sein, dass Schäden an bestimmten angeschlossenen Geräten (z. B. Informations- und Unterhaltungssysteme) nicht versichert sind.

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